Diese Kosten kannst du beim Umzug steuerlich geltend machen
Ein Umzug ist oft mit vielen Ausgaben verbunden. Damit Du finanziell entlastet wirst, kannst Du bestimmte Kosten im Zusammenhang mit deinem Wohnungswechsel steuerlich absetzen. Besonders dann, wenn der Umzug aus beruflichen Gründen erfolgt, erkennt das Finanzamt zahlreiche Posten an. So lassen sich etwa Transport-, Renovierungs- und Maklerkosten unter bestimmten Voraussetzungen angeben. Es lohnt sich deshalb, alle Belege sorgfältig zu sammeln und die jeweiligen Ausgaben genau zu überprüfen.
Das Wichtigste in Kürze
- Umzugskosten bei beruflich bedingtem Umzug sind steuerlich absetzbar, private meist über haushaltsnahe Dienstleistungen.
- Absetzbar sind Speditionskosten, Mietwagen, doppelte Mietzahlungen, Renovierung, Makler und Fahrtkosten.
- Sämtliche Ausgaben müssen mit Quittungen oder Rechnungen nachgewiesen und sorgfältig dokumentiert werden.
- Auch Ummeldegebühren, Nachsendeservice und Handwerkerkosten für Wohnungsanpassungen zählen zu den absetzbaren Kosten.
- Die Umzugskosten werden in der Steuererklärung in der Anlage N eingetragen, gegebenenfalls Nachweise nachreichen.
Umzugskosten für Spedition oder Transportfirma absetzen
Wenn Du eine Spedition oder ein Umzugsunternehmen für deinen Wohnungswechsel beauftragst, kannst Du die dabei entstehenden Kosten steuerlich geltend machen. Dazu zählen beispielsweise Ausgaben für den Transport des Hausrats, das Ein- und Ausladen sowie die Versicherung Deiner Gegenstände während des Transports. Es ist ratsam, sämtliche Rechnungen sorgfältig aufzubewahren und dem Finanzamt bei Bedarf vorzulegen.
Auch zusätzliche Leistungen wie das Verpacken oder der Abbau und Aufbau von Möbeln können unter gewissen Voraussetzungen geltend gemacht werden. Wichtig ist, dass diese Kosten in direktem Zusammenhang mit deinem Umzug stehen und entsprechend nachgewiesen werden können.
Handelt es sich um einen berufsbedingten Umzug, wird das Finanzamt diese Ausgaben in der Regel anerkennen, sofern Du entsprechende Nachweise vorlegen kannst. Auch private Umzüge können im Rahmen haushaltsnaher Dienstleistungen teilweise berücksichtigt werden, allerdings sind hier andere Bedingungen zu beachten. Die korrekte Zuordnung und Dokumentation Deiner Umzugskosten erleichtert die Anerkennung beim Finanzamt deutlich.
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Kosten für Mietwagen und Umzugstransporter berücksichtigen

Wenn Du beim Umzug keinen kompletten Service einer Spedition buchen möchtest, bietet sich oftmals ein Mietwagen oder Umzugstransporter an. Die hierbei entstehenden Kosten kannst Du unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls steuerlich absetzen. Voraussetzung ist meist, dass der Transport unmittelbar mit deinem Umzugsvorhaben in Verbindung steht und nachvollziehbar belegt wird.
Zu den absetzbaren Ausgaben zählen unter anderem die Miete für das Fahrzeug, Kilometerpauschalen sowie eventuelle Versicherungen, die speziell für den Transportabschluss notwendig sind. Auch Spritkosten können berücksichtigt werden, sofern sie dem Umzugsfahrzeug zugeordnet werden können. Wichtig: Bewahre alle Belege und Quittungen sorgfältig auf, damit Du die entstandenen Aufwendungen dokumentieren und gegenüber dem Finanzamt nachweisen kannst.
Hast Du Freunde oder Familie als Helfer eingeplant, fallen zwar keine Personalkosten an, jedoch solltest Du sonstige Ausgaben wie Benzin und eventuell zusätzliche Versicherungskosten unbedingt erfassen. Auch hier gilt: Je genauer Du alles belegst, desto leichter fällt eine spätere Anerkennung durch das Finanzamt. Berücksichtige daher sämtliche Posten rund um Mietwagen und Umzugstransporter bei Deiner Steuererklärung.
Aufwendungen für Renovierung der bisherigen Wohnung angeben
Die Renovierung der bisherigen Wohnung ist häufig ein wichtiger Bestandteil eines Wohnungswechsels. Wer auszieht, steht nicht selten vor der Aufgabe, die alte Wohnung im ursprünglichen Zustand zu übergeben – das kann Malerarbeiten, das Ausbessern von Wänden oder das Entfernen von Bohrlöchern beinhalten. Kosten für solche Schönheitsreparaturen können steuerlich geltend gemacht werden, sofern sie nachweislich mit dem Umzug in Verbindung stehen.
Zu den absetzbaren Aufwendungen zählen zum Beispiel Ausgaben für Materialien wie Farbe und Spachtelmasse sowie gegebenenfalls die Bezahlung von Handwerkern. Es empfiehlt sich, alle Rechnungen aufzubewahren und aufzuführen, um diese bei der Steuererklärung transparent darlegen zu können. Wichtig dabei ist, dass es sich tatsächlich um Arbeiten handelt, die unmittelbar im Rahmen des Auszugs anfallen.
Wenn Du selbst renovierst, kannst Du zwar Zeit investieren, jedoch erkennt das Finanzamt hauptsächlich Kosten für professionelle Dienstleistungen und notwendiges Material an. Achte darauf, zwischen klassischen Instandhaltungsmaßnahmen und reinen Verschönerungsarbeiten zu unterscheiden. Nur Aufwendungen, die direkt durch deinen Auszug entstehen, sind relevant. Mit einer sorgfältigen Dokumentation bist Du auf der sicheren Seite.
„Steuern sparen ist nicht nur eine Frage des Wissens, sondern vor allem der guten Vorbereitung.“ – Dr. Uwe Schindler, Steuerberater
Maklergebühren beim Verkauf oder Kauf der Wohnung eintragen
Beim Verkauf oder Kauf einer Wohnung entstehen oft hohe Ausgaben für die Beauftragung eines Maklers. Diese sogenannten Maklergebühren kannst Du unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen, sofern sie im unmittelbaren Zusammenhang mit deinem berufsbedingten Umzug stehen. Voraussetzung ist, dass der Verkauf oder Erwerb der Immobilie notwendig wurde, weil beispielsweise ein Arbeitsplatzwechsel einen Wohnortwechsel erforderlich machte.
Du solltest darauf achten, dass alle Rechnungen vom Immobilienmakler auf deinen Namen ausgestellt und die Zahlung nachweisbar ist. Nur dann erkennt das Finanzamt diese Kosten in der Steuererklärung an. Zu den absetzbaren Positionen zählen neben den reinen Maklerprovisionen auch eventuelle Zusatzkosten wie Anzeigenschaltungen oder Vermittlungsgebühren, sofern sie belegt werden können.
Wichtig zu wissen: Die Anerkennung solcher Kosten gelingt in der Regel nur bei beruflich veranlassten Umzügen. Bei einem privaten Umzug sind Maklergebühren grundsätzlich nicht abziehbar. Füge sämtliche Nachweise Deiner Steuererklärung bei, um mögliche Rückfragen des Finanzamts zu vermeiden. Wenn Du dich frühzeitig um eine sorgfältige Dokumentation kümmerst, steigert dies Deine Chancen auf einen erfolgreichen Steuervorteil deutlich.
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| Kostenart | Steuerliche Geltendmachung |
|---|---|
| Speditions- oder Umzugsfirma | Als Umzugskosten bei beruflich veranlasstem Wechsel absetzbar |
| Mietwagen / Umzugstransporter | Miet- und Spritkosten können als Umzugskosten angegeben werden |
| Renovierung der alten Wohnung | Kosten für Material und Handwerker bei Auszug steuerlich absetzbar |
| Maklergebühren | Bei berufsbedingtem Umzug für Kauf oder Verkauf einer Immobilie anerkannt |
| Doppelte Mietzahlungen | Können während der Übergangsphase berücksichtigt werden |
| Fahrtkosten zur neuen Wohnung | Fahrten zur Wohnungsbesichtigung oder beim Umzug absetzbar |
| Ummeldekosten & Nachsendeservice | Können als notwendige Umzugsausgaben geltend gemacht werden |
| Handwerkerkosten für Anpassungen | Absetzbar, sofern im Zusammenhang mit Umzug oder Einzug entstanden |
Doppelte Mietzahlungen während Umzugsphase geltend machen

Häufig kommt es bei einem Wohnungswechsel vor, dass zwei Mieten parallel gezahlt werden müssen – etwa dann, wenn die Kündigungsfrist der alten Wohnung noch läuft, während Du bereits in der neuen Unterkunft wohnst. Diese doppelten Mietzahlungen können einen erheblichen Kostenfaktor darstellen und lassen sich in vielen Fällen steuerlich geltend machen, sofern ein berufsbedingter Umzug zugrunde liegt.
Das Finanzamt erkennt diesen Posten als außerordentliche Belastung an, solange beide Mietverhältnisse zeitgleich bestehen und der Zeitraum der Überschneidung nachweisbar ist. Die maximale Anerkennungsdauer beträgt meist sechs Monate. Wichtig ist, dass Du sämtliche Zahlungen sowie den Grund der Überschneidung genau belegst. Am besten bewahrst Du Kopien der alten und neuen Mietverträge sowie Quittungen über die geleisteten Mietzahlungen auf.
Zu beachten ist außerdem, dass ausschließlich solche Zeiträume berücksichtigt werden, in denen tatsächlich beide Wohnungen genutzt oder zumindest zur Nutzung bereitstehen. Lege Deiner Steuererklärung daher genaue Nachweise vor, um keine Abzüge durch das Finanzamt zu riskieren. Mit einer lückenlosen Dokumentation nutzt Du diese steuerliche Erleichterung optimal aus und reduzierst Deine finanzielle Belastung während der Umzugsphase deutlich.
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Fahrtkosten zu neuer Wohnung steuerlich anführen

Bei einem Umzug entstehen häufig Fahrtkosten, beispielsweise durch Fahrten zur Besichtigung der neuen Wohnung, für Wohnungsübergaben oder bei der eigentlichen Umsiedlung. Solche Kosten lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich anführen, wenn sie im direkten Zusammenhang mit deinem berufsbedingten Ortswechsel stehen. Das betrifft sowohl die Hin- und Rückfahrten zwischen altem und neuem Wohnort, als auch mehrmalige Wege – etwa zu Vorabbesichtigungen, Vertragsunterzeichnungen oder Absprachen mit Vermietern.
Für die steuerliche Berücksichtigung kannst Du entweder die belegbaren tatsächlichen Ausgaben (wie Bahn- oder Taxikosten) ansetzen oder alternativ die Pauschale von 30 Cent pro gefahrenen Kilometer nutzen, falls Du mit dem eigenen Fahrzeug unterwegs bist. Sammle hierfür alle Tankquittungen, Tickets oder Fahrkarten sorgfältig ein, um Deine Angaben belegen zu können. Die korrekte Dokumentation dieser Posten ist entscheidend für die Anerkennung durch das Finanzamt.
<Eine saubere Trennung von privaten und berufsbedingten Fahrten ist wichtig, da nur letztere angerechnet werden. Zudem solltest Du auch kurzfristige Aufenthalte am neuen Wohnort erfassen, die im Zuge des Umzugs notwendig wurden. Mit einer ausführlichen Aufstellung aller relevanten Fahrtstrecken erhöhst Du deutlich die Chance, dass Deine Umzugskosten vollständig berücksichtigt werden. So sparst Du bares Geld und reduzierst deinen finanziellen Aufwand rund um deinen Wohnungswechsel.
Ummeldekosten sowie Nachsendeservice anrechnen
Beim Umzug solltest Du auch die Ummeldekosten nicht außer Acht lassen. Diese entstehen zum Beispiel durch die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt, den Besuch von Behörden oder das Aktualisieren Deiner Ausweisdokumente. Die dabei anfallenden Gebühren kannst Du im Rahmen der Steuererklärung als Teil Deiner umzugsbedingten Ausgaben berücksichtigen, wenn der Wohnungswechsel aus beruflichen Gründen erfolgt. Häufig verlangt das Finanzamt einfache Nachweise wie Quittungen über die gezahlten Gebühren.
Zusätzlich kannst Du die Kosten für einen Nachsendeservice der Deutschen Post steuerlich absetzen. Dieser Service sorgt dafür, dass dir während der Übergangszeit keine wichtige Post verloren geht und alle Briefe zuverlässig an Deine neue Adresse weitergeleitet werden. Auch diese Ausgaben müssen anhand von Rechnungen belegt werden, damit sie vom Finanzamt akzeptiert werden können.
Insgesamt lohnt es sich, sämtliche Belege rund um Ummeldungen und Nachsendungen sorgfältig aufzubewahren. So stellst Du sicher, dass Du keinen finanziellen Vorteil verschenkst und einen möglichst großen Anteil Deiner umzugsbedingten Zusatzkosten in der Steuer geltend machen kannst. Jede einzelne Position zählt, denn mit einer vollständigen Sammlung aller relevanten Quittungen und Rechnungen steigt Deine Chance auf eine erfolgreiche steuerliche Erstattung.
Kosten für Handwerker zur Wohnungsanpassung abrechnen
Beim Umzug kann es notwendig werden, die neue Wohnung oder das Haus individuell anpassen zu lassen. Dazu zählen zum Beispiel der Einbau neuer Lampen, die Montage von Küchenteilen, das Anbringen von Gardinenstangen oder kleinere Reparaturarbeiten durch einen Handwerker. Die Kosten für solche Anpassungen kannst Du unter bestimmten Bedingungen steuerlich geltend machen, insbesondere wenn sie im direkten Zusammenhang mit dem Wohnungswechsel stehen.
Wichtig ist, dass die Rechnungen auf deinen Namen ausgestellt wurden und eindeutig belegen, wofür die Handwerkerleistungen erbracht und bezahlt wurden. Das Finanzamt verlangt in der Regel eine detaillierte Aufstellung aller Leistungen sowie Zahlungsnachweise. Nicht anerkannt werden Barzahlungen ohne Quittung – hier solltest Du immer auf eine reguläre Rechnung und eine Überweisung achten.
Zu den abzugsfähigen Posten zählen beispielsweise das Montieren von Möbeln, das Anbringen von Steckdosen oder Fußleisten und weitere kleinere Renovierungsarbeiten im neuen Zuhause. Mit einer sorgfältigen Dokumentation und vollständigen Belegen stellst Du sicher, dass diese Ausgaben vom Finanzamt berücksichtigt werden. So sparst Du bares Geld und erleichterst dir den finanziellen Start am neuen Wohnort.