Was passiert mit dem Mietvertrag bei einer Trennung oder Scheidung?
Eine Trennung oder Scheidung stellt nicht nur eine emotionale Belastung dar, sondern wirft oft auch ganz praktische Fragen auf. Besonders der gemeinsame Mietvertrag sorgt in dieser Zeit für Unsicherheit. Wer darf bleiben, wer muss ausziehen – und wie geht es mit der Wohnung weiter? In den nächsten Abschnitten erfährst Du, worauf Du achten solltest, wenn sich Deine Lebenssituation im Bezug auf die Mietwohnung verändert.
Das Wichtigste in Kürze
- Wer im Mietvertrag steht, haftet auch nach Auszug weiterhin gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen.
- Eine Änderung des Mietvertrags ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters möglich.
- Nach einer Trennung bleibt die Mietkaution bis Vertragsende beim Vermieter hinterlegt.
- Das Scheidungsurteil kann über das Wohnrecht entscheiden, ändert aber nicht automatisch den Mietvertrag.
- Mündliche Einigungen ohne Vermieterbeteiligung reichen für eine Haftungsentlassung nicht aus.
Vertragsparteien im Mietvertrag bleiben rechtlich gebunden
Wenn Du und Deine Partnerin oder Dein Partner gemeinsam einen Mietvertrag unterschrieben habt, seid Ihr beide rechtlich an diesen Vertrag gebunden. Das bedeutet: Ganz gleich, wer auszieht – gegenüber dem Vermieter bleibt die Verpflichtung bestehen, die Miete vollständig und pünktlich zu zahlen. Es spielt dabei keine Rolle, was ihr privat vereinbart oder wie Ihr Euch geeinigt habt. Solange beide Namen auf dem Mietvertrag stehen, haften beide Parteien gesamtschuldnerisch für die Verpflichtungen gegenüber dem Vermieter.
Auch wenn einer von Euch nach der Trennung auszieht, endet die rechtliche Bindung nicht automatisch. Der ausgezogene Teil kann vom Vermieter weiter zur Verantwortung gezogen werden – etwa dann, wenn Mietrückstände auftreten oder Schäden in der Wohnung festgestellt werden. Deshalb ist es besonders wichtig, sich frühzeitig mit diesem Thema auseinanderzusetzen und eine klare Regelung zu finden. Nur so lassen sich spätere Unstimmigkeiten und finanzielle Risiken vermeiden.
Letztendlich gilt: Einseitige Erklärungen oder Auszüge ändern nichts am Vertrag. Erst durch eine offizielle Vereinbarung mit dem Vermieter lässt sich diese Verbindung lösen.
Weiterführende Informationen: So gehst Du rechtssicher mit einem Nachmieter um
Änderung des Mietvertrags bedarf Zustimmung des Vermieters

Nach einer Trennung oder Scheidung möchten viele, dass nur eine Person weiterhin in der gemeinsamen Wohnung bleibt. Wichtig zu wissen: Der Mietvertrag läuft ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters nicht automatisch auf einen von Euch weiter. Selbst wenn Ihr Euch privat einig seid und klar ist, wer künftig in der Wohnung lebt, muss der Vermieter einer Änderung zustimmen.
Ohne diese Zustimmung bleibt die ursprüngliche Vertragslage bestehen, das heißt: Wer im Vertrag steht, haftet gemeinsam für Miete sowie mögliche Schäden oder ausstehende Nebenkosten. Erst wenn der Vermieter dem Wunsch zustimmt, den Vertrag zu ändern – etwa indem er eine Person aus dem Vertrag entlässt oder ihn komplett neu abschließt –, entfällt die Verantwortung für den Ausziehenden.
Um eine solche Vertragsänderung herbeizuführen, reicht es nicht aus, den Schlüssel zurückzugeben oder auszuziehen. Du solltest frühzeitig Kontakt mit dem Vermieter aufnehmen und erläutern, was geplant ist. In vielen Fällen muss hier ein Mietaufhebungsvertrag oder eine Vertragsänderung schriftlich vereinbart werden. Achte darauf, dass alle Beteiligten – also sowohl der verbleibende als auch der ausziehende Mieter sowie der Vermieter – die neue Vereinbarung unterschreiben. Nur so bist Du rechtlich auf der sicheren Seite und vermeidest spätere Streitigkeiten oder Forderungen.
Einer zieht aus, haftet oft trotzdem weiter mit
Ziehst Du nach einer Trennung oder Scheidung aus der gemeinsam gemieteten Wohnung aus, bedeutet das nicht automatisch, dass Du von sämtlichen Verpflichtungen entbunden bist. Solange Dein Name weiterhin im Mietvertrag steht, haftest Du gegenüber dem Vermieter gemeinsam mit dem oder der Verbliebenen für die vollständige Zahlung der Miete und für alle weiteren mietvertraglichen Pflichten.
Das gilt auch für Schäden, die während der restlichen Mietzeit entstehen können. Selbst dann, wenn Ihr Euch mündlich darauf verständigt habt, dass der verbleibende Teil künftig alles übernimmt, kann sich der Vermieter weiterhin an Dich wenden, falls zum Beispiel Mietrückstände auflaufen oder es Streit um die Abrechnung der Nebenkosten gibt. Erst durch eine formelle Vertragsänderung beim Vermieter kannst Du sicherstellen, dass Deine Haftung endet.
Es ist wichtig, dass Dich Dein Auszug nicht automatisch aus der rechtlichen Bindung entlässt. Ohne die ausdrückliche Zustimmung des Vermieters und eine Änderung des bestehenden Vertrags bleibst Du in der Pflicht. Deswegen solltest Du frühzeitig klären, wie die künftige Nutzung der Wohnung geregelt wird – so schützt Du Dich vor unliebsamen späteren Forderungen.
Verträge sind einzuhalten – auch wenn sich Lebensumstände ändern. – Dr. Johannes Kitzmann, Mietrechtsexperte
Gemeinsamer Mietvertrag: Beide haften gesamtschuldnerisch
Haben Du und Dein ehemaliger Partner oder Deine Partnerin gemeinsam einen Mietvertrag unterschrieben, dann seid Ihr beide sogenannte Gesamtschuldner. Das bedeutet: Der Vermieter kann sich bei offenen Forderungen – etwa der Miete oder Schadensersatzansprüchen – aussuchen, an wen von Euch er sich wendet. Es spielt keine Rolle, wer tatsächlich in der Wohnung lebt oder wer die Kosten im Alltag getragen hat.
Selbst wenn einer von Euch nach der Trennung auszieht, bleibt die Verpflichtung für beide bestehen, solange Ihr gemeinsam im Mietvertrag steht. Das Risiko dabei ist, dass der ausgezogene Teil trotzdem für nicht gezahlte Mieten haften muss – völlig unabhängig davon, ob er selbst nutzt oder überhaupt Zugang zu den Räumen hat. Die Sicherheit des Vermieters steht hier im Vordergrund: Er möchte lückenlos sämtliche Ansprüche durchsetzen können.
Erst mit einer offiziellen Vertragsänderung durch den Vermieter, zum Beispiel durch das Austretenlassen eines Mieters oder eine beidseitige Kündigung, endet diese gesamtschuldnerische Haftung. Bis dahin sind beide voll verantwortlich und müssen auch für Fehler oder Versäumnisse des anderen geradestehen. Ein klares Gespräch mit allen Beteiligten hilft, Missverständnisse frühzeitig zu vermeiden.
Ausführlicher Artikel: Doppelte Miete vermeiden: So klappt’s mit der Übergangszeit
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| Situation | Auswirkung auf den Mietvertrag |
|---|---|
| Beide stehen im Mietvertrag | Beide haften weiterhin gemeinsam für alle Verpflichtungen gegenüber dem Vermieter. |
| Nur eine Person möchte bleiben | Eine Vertragsänderung ist nur mit Zustimmung des Vermieters möglich. |
| Einer zieht aus | Der ausgezogene Teil bleibt haftbar, solange der Name im Vertrag steht. |
| Änderung des Mietvertrags | Erfordert eine schriftliche Vereinbarung mit dem Vermieter. |
| Gerichtliche Zuweisung der Wohnung bei Scheidung | Das Scheidungsurteil kann regeln, wer in der Wohnung bleiben darf, Änderungen müssen aber dem Vermieter mitgeteilt werden. |
| Rückzahlung der Mietkaution | Erfolgt erst nach vollständiger Beendigung des Mietvertrags für beide Parteien. |
Mietübernahme durch eine Person per Vertragsänderung möglich

Möchtest Du allein in der Wohnung bleiben, nachdem Ihr Euch getrennt habt, ist eine Mietübernahme per Vertragsänderung grundsätzlich möglich. Dafür muss jedoch ein formeller Antrag beim Vermieter gestellt werden. Der Vermieter entscheidet anschließend, ob er dem Wunsch zustimmt – beispielsweise indem der ausgezogene Mieter aus dem Vertrag entlassen und nur noch der verbleibende als alleiniger Mietparteien eingetragen wird.
Ein häufiger Irrtum: Das Ausziehen des Partners oder der Partnerin ändert nichts am Mietvertrag. Erst mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters sowie einer schriftlichen Vereinbarung, die alle bisherigen und künftigen Parteien unterschreiben, wird die rechtliche Bindung angepasst. Bis zu diesem Zeitpunkt haften beide weiterhin gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen.
Du solltest deshalb möglichst frühzeitig das Gespräch mit dem Vermieter suchen und ihm mitteilen, wer künftig als alleiniger Mieter auftreten möchte. In den meisten Fällen prüft der Vermieter dabei auch die finanzielle Situation und Bonität des verbleibenden Mieters. Ist alles geklärt und die Zustimmung vorhanden, erfolgt die Anpassung im Mietvertrag schriftlich. Damit bist Du auf der sicheren Seite und trägst von nun an alleine die Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis.
Nützliche Links: Nebenkostenabrechnung nach dem Auszug – wer zahlt was?
Mietkaution wird erst nach Vertragsende zurückgezahlt

Die Rückzahlung der Mietkaution erfolgt grundsätzlich erst, wenn das gesamte Mietverhältnis beendet ist. Das bedeutet: Selbst wenn Du nach einer Trennung aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen bist und keinen Zugang mehr hast, bleibt Deine Kaution weiterhin beim Vermieter hinterlegt. Erst nachdem alle vertraglichen Parteien vollständig aus dem Vertrag entlassen wurden, darfst Du mit einer Auszahlung rechnen. Bis dahin ist die Kaution eine Sicherheit für den Vermieter, falls nach Deinem Auszug noch Schäden oder offene Forderungen bestehen.
Wichtig zu wissen ist dabei auch: Der Vermieter hat das Recht, die Rückerstattung bis zu sechs Monate zurückzuhalten. In dieser Zeit kann er die Wohnung prüfen, auf ausstehende Nachzahlungen bei den Nebenkosten achten und eventuell entstandene Schadensersatzansprüche verrechnen. Erst wenn diese Frist abgelaufen ist und keine offenen Ansprüche vorliegen, bekommst Du Deinen Anteil an der Kaution vom Vermieter zurück. Sollte die Kaution von beiden Parteien gezahlt worden sein, muss eine Einigung über die Aufteilung erzielt werden – andernfalls erhält jede Vertragspartei ihren Anteil direkt vom Vermieter ausgezahlt.
Beachte: Die schnelle Klärung mit allen Beteiligten und eine schriftliche Vereinbarung helfen, Streit oder Missverständnisse rund um das Thema Kautionsrückzahlung zu vermeiden. So kannst Du sicherstellen, dass Deine finanzielle Sicherheit gewahrt bleibt, auch wenn sich Euer Mietverhältnis ändert.
Scheidungsurteil kann Zuweisung der Wohnung regeln
Ein Scheidungsurteil kann festlegen, wem die gemeinsame Wohnung nach dem Ende der Ehe zugesprochen wird. Oft ist dies dann relevant, wenn zum Beispiel Kinder im Spiel sind oder einer von euch auf die Wohnung dringend angewiesen ist. Das Gericht prüft verschiedene Kriterien und trifft eine Entscheidung darüber, wer in der Wohnung verbleiben darf – unabhängig davon, wer ursprünglich als Mieter eingetragen war.
Wird einem von euch die Wohnung durch richterlichen Beschluss zugewiesen, bedeutet das aber nicht automatisch, dass sich der Mietvertrag entsprechend ändert. Auch hier bleibt die Zustimmung des Vermieters erforderlich. Die gerichtliche Entscheidung dient zunächst dazu, das Wohnrecht vorübergehend zu regeln, die rechtlichen Verpflichtungen rund um den Mietvertrag bleiben davon unberührt. Erst mit einer entsprechenden Vertragsänderung durch den Vermieter wirst Du offiziell alleinige Mietpartei.
Es ist wichtig, dem Vermieter die Zuweisung unverzüglich mitzuteilen und gemeinsam abzuklären, wie der Vertrag künftig gestaltet werden soll. Nur so kannst Du vermeiden, dass weitergehende finanzielle Verpflichtungen bestehen bleiben, für die eigentlich keine Verantwortung mehr übernommen werden möchte. Falls Unsicherheiten bestehen, empfiehlt es sich auch, juristischen Rat einzuholen.
Mitteilung an Vermieter ist bei Änderungen erforderlich
Sobald sich in Bezug auf das Mietverhältnis nach einer Trennung oder Scheidung etwas ändert, solltest Du den Vermieter umgehend informieren. Das betrifft insbesondere Situationen, in denen ein Mieter auszieht oder nur noch eine Person künftig die Wohnung bewohnen will. Denn für den Vermieter ist es entscheidend, wer tatsächlich Vertragspartner bleibt und wem er Rechte sowie Pflichten zusprechen kann.
Auch wenn Ihr Euch privat bereits geeinigt habt, genügt diese Einigung nicht für einen rechtlich sicheren Wechsel im Mietvertrag. Nur durch eine offizielle Mitteilung und die gemeinsame Klärung mit dem Vermieter lassen sich Missverständnisse oder spätere Forderungen vermeiden. Gerade wenn der ausgezogene Mieter nicht mehr erreichbar ist, können sonst Rückfragen zur Nebenkostenabrechnung oder zu Schäden an der Wohnung zu Problemen führen.
Eine schriftliche Benachrichtigung hilft allen Beteiligten: Sie dokumentiert die gewünschten Veränderungen eindeutig und bildet die Grundlage für weitere Schritte – etwa eine Vertragsänderung oder das Hinzufügen neuer Kontaktdaten. Damit stellst Du sicher, dass alle Zuständigkeiten klar geregelt sind und eventuelle Ansprüche korrekt adressiert werden können.